Lesezeit: 4 Minuten

Letztes Update 10. April  2023

Hapimag hatte den Aktionärsvertretungen ein Abkommen über die Zusammenarbeit angeboten!

Dieses Abkommen wurde von einigen Vorständen des HFA unter Federführung von Herrn Andermann ebenso, wie eine von damaligen Obmann F. Dorner geforderte Mitglieder-Befragung, abgelehnt.

Das Argument des Herrn Andermann dazu: Wenn es einem Mitglied nicht passt, was der Vorstand entscheidet, kann es ja kündigen!
Unsere Empfehlung: Wenn Sie als Vereinsmitglied der Meinung sind, auch mitreden zu wollen, dann kündigen Sie beim HFA und kommen Sie zu uns. Wir leben Demokratie und Mitbestimmung im Verein im Sinne unserer Aktionäre und ohne Rücksicht auf persönliche Interessen eines Vorstandsmitgliedes!

Seit es gelungen ist, das „alte“ Management bei Hapimag gegen junge und integre Personen auszutauschen, hat sich auch das Verhältnis zwischen den Aktionärsvertretungen und Hapimag Führung wesentlich verbessert. Es gibt Gespräche auf Augenhöhe, konstruktive Anregungen und Wünsche von Aktionärsgemeinschaften werden ernst genommen, evaluiert und vielfach auch umgesetzt.

Diese neue Transparenz soll nun auch in einem Zusammenarbeitsabkommen vereinbart werden. Damit wird es möglich, auch Daten und Informationen auszutauschen, die nicht vorzeitig öffentlich gemacht werden dürfen und/oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, die von den Aktionärsvertretungen auch eine Geheimhaltungsverpflichtung verlangen.

Der Vorschlag des Abkommens

(das von den Belgischen und Holländischen Aktionärsvertretern bereits unterzeichnet wurde im vollen Wortlaut als eigenen Seite (auch für automatische Übersetzung):  Vorschlag zukünftige Zusammenarbeit.
oder zum Download als PDF:  Zukünftige Zusammenarbeit zwischen Hapimag und den Aktionärsvereinigungen

Liebe H-AV-Mitglieder!

Unser Obmann Stellvertreter hat sich sehr um dieses Abkommen bemüht. Er war und ist überzeugt, dass nur ein respektvolles Gespräch auf Augenhöhe die gewünschten Änderungen und Verbesserungen bringen kann.

Das Schweizer Obligationenrecht beschränkt die Aktionäre auf ein Mindestmaß im Informations- und Mitbestimmungsrecht. Aktionärsgemeinschaftzen mussten sich jahrelang auf bloße Kritik in und vor der Hapimag GV beschränken und wurde von der alten Führung nicht wirklich beachtet.

Die neue Führung will den Aktionärsgemeinschaften eine Diskussion auf Augenhöhe ermöglichen. Dazu gehört aber auch ein gegenseitiger Respekt im Umgang miteinander.

Bitte lesen Sie das Abkommen sorgfältig durch und beurteilen Sie selbst, ob es in diesem Abkommen irgend einen Zwang oder eine problematische Verpflichtung gibt. Es ist auch erkennbar, dass die H-AV ohne Konsequenzen jederzeit aus diesem Abkommen wieder aussteigen kann.

Wir als Aktionärsvertretung halten ein derartiges Abkommen für notwendig, weil wir damit erstmals in die Lage versetzt werden, wichtige Informationen zu erhalten. Nur damit wird ein auf Zahlen und Fakten basiertes Handeln im Sinne der Aktionäre ermöglicht. Eine kritische, aber konstruktive Zusammenarbeit ermöglicht die Umsetzung der Forderungen der Mitglieder der H-AV und ist die Leitlinie unserer weiteren Tätigkeit.

Die Stellungnahme eines unserer Wirtschaftsberater:

“ Ich sehe das so, dass Hapimag bereit ist, enger mit den  Aktionärsgemeinschaften zusammenzuarbeiten, weit über das normale Verhältnis Aktiengesellschaft zu Aktionärsvertretung hinaus. Wenn z.B. sogar Personalentscheidungen mit Aktionärsvertretern diskutiert werden, erfordert dieser hoch-sensible Bereich geradezu eine Geheimhaltungsverpflichtung. Das gleiche gilt für strategische Entscheidungen, betriebsinterne Details und Detailinformationen z.B. über Auslastung der Resorts, Kalkulation, Abschreibungsfragen, Standortfragen  usw. Hier ergibt sich eine echte Chance.“

Und ein Aktionär, Rechtsanwalt in Graz schreibt dazu:

“ Ich wurde gebeten, den Entwurf einer Vereinbarung zwischen Hapimag und den Aktionärsvereinbarungen rechtlich zu beurteilen.

Es fällt auf, dass primär psychologische und nicht juristische Inhalte in dieser Vereinbarung enthalten sind.
Der Kern der Angelegenheit ist die erklärte Absicht, zusammenzuarbeiten, deshalb sich regelmäßig zu treffen und gegenseitige Anliegen auszutauschen.

Für die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung gibt es keine juristischen Sanktionen, insbesondere dann nicht, wenn Probleme nicht besprochen werden oder Termine nicht eingehalten werden.

Die Rechtsstellung der Mitglieder, die ja auch Aktionäre der Hapimag AG sind, wird in keinerlei Weise verändert.

Gegen die Unterfertigung dieser Vereinbarung bestehen daher keinerlei rechtliche Bedenken.
Vielmehr ist es vor allem eine Frage der Vereinspolitik, ob man sich nach außen hin zu einer solchen Zusammenarbeit bekennen will oder nicht.“