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Update 11.11.2020

Hapimag Produkte und AGB`s

Aktie

wird das Anteilsrecht (Artikel 622 ff. des Schweizer Obligationenrecht – OR) genannt, mit dem wir Partner als Miteigentümer der Hapimag an den Vermögenswerten der Unternehmung beteiligt sind. Der Inhaber einer Aktie ist demnach Mitbesitzer (Aktionär) einer Unternehmung.

Wie ist das bei der Hapimag? Satz 2 des Artikel 622 OR legt u.a. fest, dass die Aktionäre nur zu den in den Statuten festgelegten Leistungen verpflichtet sind. Die Hapimag-Statuten regeln die Zahlung von Jahresbeiträgen nicht ausdrücklich. In den „Allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Hapimag“ oder den „Allgemeinen Bestimmungen für die Ferienaktie_21“ finden sich die Festlegungen über die Zahlung eines Jahresbeitrages.

Das Hapimag-Modell ist eben keine übliche Aktiengesellschaft! Wo sonst zahlt der Aktionär noch zusätzlich jährlich einen Beitrag. Dieses AG-Modell mit seinen vielen Kleinaktionären begünstigt aber die Machtfülle einer Konzernleitung.

AGB’s der verschiedenen Produkte

Auf Grund der Vielzahl der Produkte, die Hapimag auf den Markt gebracht hat, ist es beinahe unmöglich, alle dafür geltenden AGB’s aufzulisten.

Hier haben wir eine Gegenüberstellung der wichtigsten aktienhältigen Produkte und deren AGB’s gemacht: Auch diese können im Einzelfall von Ihren AGB’s. die Sie seinerzeit erhalten haben, abweichen.

A- Aktie  –  Ferienaktie_21   –   Insider_Lifetime   –   Hapimag Classic

AGB’s im Vergleich (PDF)

Update 11.11.2021

Hapimag Classic: Neue einheitliche AGB in Kraft!

Es war längst überfällig, neue einheitliche AGB (Allgemeine Geschäfts-Bedingungen) für nur mehr ein Produkt.  Wir haben die neuen AGB unter die Lupe genommen.

Die Hapimag Führung hat sich entschlossen, neue AGB für nur mehr ein einheitliches Produkt, die Hapimag Classic Aktie zu veröffentlichen! Dies AGB sind für alle Neuabschlüsse gültig, Aktionäre können aber auf Wunsch die bestehenden Aktien in die neuen Classic umwandeln lassen.

Was ist neu bei der neuen Hapimag Classic Aktie? Sind die AGB vorteilhafter?

Die Formulierungen und Struktur konnte erheblich vereinfacht werden. So wurden die Vertragsunterlagen von 18 auf 6 Seiten gekürzt.

Das Mitglied hat die Möglichkeit sein Ferienrecht drei Jahre nach Vertragsabschluss auf Ende eines Kalenderjahres zu sistieren (still zu legen). Diese Frist war in der früheren Hapimag Classic sieben Jahre. Neu besteht die Möglichkeit das Ferienrecht zu reaktivieren und das Mitglied hat das Recht 120 Wohnpunkte pro Ferienrecht und Jahr von anderen Mitgliedern zu erwerben.

Was passiert bei einer Sistierung?

Bei einer Sistierung ruht das Ferienrecht und das Mitglied bezahlt für das entsprechende Ferienrecht keine Jahresbeiträge mehr, erhält aber auch keine Wohnpunkte gutgeschrieben. Bestehende Wohnpunkte können nach wie vor genutzt werden.

Was passiert mit der Aktie bei einer Sistierung?

Das Mitglied bleibt bei der Sistierung eines Ferienrechts weiter Aktionär/in der Hapimag mit sämtlichen damit verbunden Aktionärsrechten. So kann der Aktionär nach wie vor an der Generalversammlung der Hapimag AG abstimmen. Die Aktionärsstellung wird durch die Sistierung nicht beeinträchtigt.

Wer bekommt die neue Aktien Hapimag Classic?

Aktuell stehen die neuen AGB den Aktionärinnen und Aktionären bei einem Neu-und Nachkauf sowie bei einer Übertragung zur Verfügung. Bei Interesse an einem Change Classic (Umwandlung) bieten die Mitarbeiter die neuen AGB auf Nachfrage und Gesprächen an. Ausgenommen der oben aufgeführten Fälle wird der Wechsel in die neuen AGB vorerst nicht aktiv angeboten, sondern erfolgt auf expliziter Nachfrage seitens der Aktionärinnen und Aktionäre.

Nachtrag: Eine Sistierung ist nach 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit einer Sistierungsfrist von 6 Monaten auf Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Die Sistierung ist kostenlos.

Falls ein Mitglied ein Ferienrecht länger als insgesamt fünf Jahre im sistierten Zustand hält, hat Hapimag das Recht, die damit verbundene Aktie zum Rückkaufpreis (Substanzwert) zurückzukaufen.

Das Mitglied kann ein sistiertes Ferienrecht jederzeit kostenlos zu den aktuell gültigen AGB reaktivieren. Bei einer Reaktivierung werden die Wohnpunkte gemäß wiederum jährlich ausgegeben und entsprechende Jahresbeiträge fällig; erstmals sofort bei Reaktivierung – also der aktuell gültige Jahresbeitrag.

Wenn ein Mitglied seinen bestehenden Vertrag in die neue AGB wandelt, dann erfolgt ein neuer Vertragsabschluss. Er tritt in eine neue AGB ein und besitzt demnach dann auch das neue Classic Produkt. Ab diesem neuen Vertragsabschluss beginnt dann die Laufzeit von 3 Jahren von „neu“. Eine Anrechnung der bisherigen Laufzeit aus dem alten Vertrag resp. AGB erfolgt nicht

Die neuen AGB´s für die Hapimag Classic finden Sie hier: AGB Hapimag Classic 

Die zusätzlichen Informationen sind hier aufgeführt: Zusatzinformationen