Die Stimmrechtsvollmacht muss jedes Jahr erneut erteilt werden!
Nur wer mitstimmt, entscheidet auch mit!
Unser Wunsch; jedes Jahr erneut:
Für die jährlichen Generalversammlungen der Hapimag AG werben wir als Aktionärsvereinigung um die Vollmachtserteilung aller Hapimag Aktionäre.
Als Aktionärsvertretung von Hapimag-Mitgliedern lassen wir uns bei den Abstimmungen von einer wohlwollend, kritischen Durchsicht der Langfassung des jährlichen Geschäftsberichtes leiten.
Dabei helfen uns einschlägig vorgebildete Aktionäre ehrenamtlich. Sehr sachkundig können wir deshalb weitere Aufklärungen oder notwendige Korrekturen und Verbesserungen einfordern.
Die H-AV – Hapimag Aktionärsvertretung e.V. bietet allen Aktionären an, auch deren Stimmrechte wahrzunehmen. Ihre Interessen werden von uns kritisch-konstruktiv und sachgerecht vertreten!
Auf Grund der Gesetzesänderung hat Hapimag dieses Jahr auch eine elektronischen Stimmrechtsübertragung möglich gemacht. Bitte beachten Sie die Anweisungen von Hapimag!
Hier kommen Sie zur elektronische Stimmrechtserteilung: Zum eVoting-Portal
Geben Sie Ihre Stimme dem H-AV, Mitgliedsnummer 560462
Das Stimmrechtsformular in Papierform wird Ihnen Anfang April von der Hapimag AG mit der Einladung zur GV zugeschickt. Es darf nur das Original verwendet werden!
Bitte schicken Sie das Papier-Formular am besten umgehend mit dem beigefügten Umschlag an das Hapimag Stimmbüro! Es ist gesichert, dass wir Ihre Stimme auch so erhalten und abstimmen können! Das Stimmbüro hat uns auch versichert, dass wir eine Liste aller Vollmachten bekommen, die der H-AV übertragen wurden.
Hier werden wir zeitnah ein Bild als Muster veröffentlichen, dem Sie entnehmen können, was Sie in Ihr Formular eintragen müssen.
Für die Erteilung der Vollmacht an die H-AV brauchen Sie dazu lediglich auf dem Original “ Stimmrechtsformular” den Punkt„Stimmrechtsvollmacht/Anmeldung eines bevollmächtigten Dritten“ ankreuzen und bei Name: H-AV, bei Partner Nummer: 12345 und bei Adresse: Reppenstedt eintragen und unterschreiben. Sie brauchen sonst nichts weiter ausfüllen!
Achtung!
Falls Sie die Vollmacht erst später schicken, bitte unbedingt ausreichend frankieren und direkt an das Stimmbüro in die Schweiz schicken, und hoffen dass diese bis 25. April dort einlangt. (Postlaufzeit in die Schweiz 3 bis 7 Tage)
Es darf nur das Original verwendet werden!
Falls Ihnen das Original abhanden gekommen ist, müssen Sie von Hapimag per E-Mail: info@hapimag.com, oder telefonisch Tel: 00800 3030 8080 eine neue Vollmacht anfordern!
Es ist unbedingt ganz unten mit Ort und Datum zu unterschreiben. Sie brauchen sonst nichts weiter auszufüllen oder anzukreuzen!
Die H-AV – Hapimag Aktionärsvertretung (e.V.) ist selbst Hapimag – Aktionär (Partner-Nr. 99999). Er kann nur deshalb andere Aktionäre in der Generalversammlung (GV) vertreten.
Die Vollmacht bitte direkt an das Stimmbüro der Hapimag schicken! Sie sollten dazu das beigelegte, an das Stimmbüro der Hapimag adressierte, Rückkuvert verwenden!
Postlaufzeiten
Bitte in die Schweiz bis zu 8 Tage Postlaufzeit bei Verwendung des Rückkuverts berücksichtigen!
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