Sind vier Verwaltungsräte bei Hapimag genug?
Die in der GV 2020 durchgeführte Reduktion auf drei Verwaltungsräte führte zu heftigen Diskussionen. Wie sehen Sie das?
In der GV 2022 wurde nun im ersten Schritt eine weitere Verwaltungsrätin gewählt!
Auf der Traktandenliste zur Abstimmung bei der GV 2021 stand unter
Traktandum 4: Der Verwaltungsrat soll in Zukunft aus drei bis sieben (bisher 5 bis 9 ) Mitgliedern bestehen.
Wir halten die Reduzierung der Anzahl der Verwaltungsräte in den Statuten auf drei bis sieben Mitglieder für ein Unternehmen wie Hapimag für richtig. Bisher hat es nie mehr als fünf Verwaltungsräte gegeben. Mit fünf Mitgliedern sind auch alle für Hapimag relevanten Aufgabenbereiche abgedeckt. Für den Fall eine unvorhergesehenen Ausscheidens eine VR-Mitgliedes schafft diese Regelung ausreichend Spielraum, um innerhalb des Rechtsrahmens zu bleiben und Zeit genug zu haben, um für Ersatz bei der nächsten GV zu sorgen. Soweit auch die Meinung unserer Externen Berater, aber wäre da nicht
Traktandum 5.1.
Der Verwaltungsrat beantragt die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates für die bevorstehende Wahlperiode auf drei festzulegen.
Dieser Punkt wird in dieser Form abgelehnt. Es gibt zwar ein Verständnis, dass für die beiden ausscheidenden Verwaltungsräte nicht unmittelbar Ersatz gefunden werden kann. Eine Reduktion auf drei Verwaltungsräte darf aber längstens bis zur nächsten Generalversammlung andauern. In der Zwischenzeit müssen geeignete weitere Kandidaten gesucht und gefunden werden, um den Verwaltungsrat wieder auf die als Optimal angesehene Zahl von fünf Mitglieder zu erhöhen.
Hintergrund-Information:
Verwaltungsräte in der Schweiz sind nicht mit Aufsichtsräten in einer AG in Ö oder D vergleichbar, weil es bei uns zusätzlich noch den Vorstand gibt. In der Schweiz wird diese Funktion Aufsichtsrat und Vorstand in Personalunion von den Verwaltungsräten wahrgenommen. Dies stellt einerseits einen erhöhten Zeitaufwand und Arbeitsaufwand für die Verwaltungsräte dar, andererseits auch eher ein höheres Vertrauensrisiko. Über die Vor- und Nachteile lässt sich ohne weiteres streiten, man geht davon aus, dass im Krisenfall in der Schweiz schneller und besser reagiert werden kann, allerdings die Kontrollfunktion generell eher eingeschränkt ist.
Daher sei eine Reduktion auf drei Verwaltungsräte ausschließlich für die Zeit der Pandemie vertretbar. Dass Herr Kadbi als CEO auch im VR sitzt, ist in Hinblick auf die angeführte Personalunion Aufsichtsrat/Vorstand durchaus sinnvoll, allerding sollten in solchen Fällen zumindest drei, besser aber vier nicht mit der GF betraute Personen, im VR sitzen. Das sollte auch in den Statuten so festgehalten sein.
Noch ein praktischer Aspekt: Zum VR gehören zumindest 3 Ausschüsse (CPC, AC und NCC),. Wie kann man sich eine produktive Ausschussarbeit vorstellen, wenn 3 VR-Mitglieder in 3 Ausschüssen arbeiten im Gegensatz zu vorher mit 5 VR-Mitgliedern in dann 3 Ausschüssen? Im Gesamtausschuss ist eine 2 : 1-Mehrheit einschl. CEO schneller herzustellen als eine 3 : 2-Mehrheit.
Was nach Meinung einiger Experten ebenfalls in den Statuten stehen muss, ist das Verbot der Dopppelfunktion als Verwaltungsrats-Präsident und Mitglied der Geschäftsführung.
Es ist verständlich, dass gerade auf Grund der schlechten Erfahrung aus der Vergangenheit mit Doppelfunktionen und Kontrollverlust im Verwaltungsrat unter der Ära Spitz dieses Thema besonders kritisch gesehen wird. Der neue VR sollte hier eindeutig dafür sorgen, dass in Zukunft Ähnliches nie wieder passieren kann.
In der GV 2022 wurde ein weiteres Verwaltungsrat-Mitglied bestellt.
Wir haben der Wahl von Frau Frensch zugestimmt. Frau Frensch soll den Verwaltungsrat mit Ihrer Expertise im dringend erforderlichen Bereich Real Estate und Facility Management unterstützen sowie mit Ihrem Know-how in Finanzen ergänzen. Mit nunmehr zwei Frauen im Verwaltungsrat ist auch eine ausgeglichene Geschlechterbilanz hergestellt. Es bleibt zu hoffen, dass die beiden Damen auch über ausreichend Durchsetzungskraft verfügen!
Allerdings sollte dies nicht dazu führen, dass man nun auf den fünften VR verzichtet. Wir erwarten einen weitere Ergänzung mit einem VR, der sich insbesondere der „Next Generation“ widmet und dafür Sorge trägt, dass mehr junge Aktionäre und deren Familien für Hapimag begeistert werden.
Was meinen Sie?
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Nachtrag:
Inzwischen konnten wir gemeinsam mit der Aktionärsgemeinschaft HABEN (NL) mit Hapimag darüber Gespräche führen und eine Übereinkunft mit folgender Vereinbarung erzielen. Lesen Sie hier: Reduzierung des Verwaltungsrates









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