Keine Einladungen für die Hapimag GV in den nächsten Jahren?!
Hapimag plant Statutenänderung, wonach eine Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtblatt als Einladungen zur Generalversammlung ausreichen soll. Eine schriftliche oder elektronische Einladung ist nur als „kann“ Möglichkeit vorgesehen.
Das kommt einem Ausschluß von 95 % der Aktionäre (Nicht Schweizer) gleich. Wir halten das für unzumutbar.
Bei der vorgesehenen Änderung der Statuten infolge Revidieren des Schweizer Aktienrechts ist bei Artikel 11 aufgefallen, dass zukünftig eine Einberufung der Generalversammlungen verpflichtend nur durch Publikation im Publikationsorgan erfolgen sollen. Dieses Publikationsorgan ( Schweizerisches Handelsamtsblatt) ist für den Großteil der Aktionäre (“ mehr als 90 % keine Schweizer“) nicht bekannt und oft nicht zugänglich. Die Einladung schriftlich oder elektronisch zuzustellen ist lediglich eine „kann“ Bestimmung, der Geschäftsbericht steht überhaupt nur mehr elektronisch zur Verfügung.
Wenn somit die persönlichen Einladungen (schriftlich oder elektronisch) an die Aktionäre völlig entfallen können, halten wir dies für unzumutbar und werden dieser Änderung so nicht zustimmen. Noch sind zu viele, insbesondere ältere Aktionäre, nicht im Internet oder können auf ein „Publikationsorgan“ oder andere elektronische Informationen gar nicht zugreifen.
Sehen wir das so richtig und warum will Hapimag einen großen Teil der Aktionäre von der GV bewusst ausschließen?
Keinesfalls sollten Sie Ihre Stimmrechtsvollmacht ohne entsprechende Weisungen zu den einzelnen Traktanden dem „unabhängigen Stimmrechtsbevollmächtigten“ geben. Wir stellen Ihnen rechtzeitig Empfehlungen für das Abstimmen zu den einzelnen Traktanden zur Verfügung. Dazu hier klicken : Amstimmempfehlung.











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