Urteil gegen Hapimag noch beim OGH offen
Das Urteil des OLG Wien gegen Hapimag bestätigt, dass Verbraucherrechte gelten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG in Österreich wegen 48 unzulässige Bestimmungen in ihren Timesharing-Verträge geklagt.
Gegen das Ersturteil hat Hapimag beim Oberlandesgericht Berufung eingebracht. Das OLG hat diese Berufung nicht anerkannt und das Urteil im Wesentlichen bestätigt. Hapimag hat gegen das Urteiul beim Obersten Gerichtshof (OGH) Berufung eingebracht.
Urteil zu Hapimag – Mehr Schutz für Kund:innen
Grund der Klage: 48 unzulässige Bestimmungen in Geschäfts- und Reservierungsbestimmungen, in den Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig erklärt.
Das Urteil des OLG Wien ist nicht rechtskräftig, Hapimag hat Berufung beim OGH eingebracht
Der wichtigste Punkt im Urteil: Das Unternehmen betrachtet Kund:innen als „Aktionäre“. Das bedeutet: geringer Schutz und höheres Risiko. Es gelten aber für sie Bestimmungen des Verbraucherrechts, also ein höherer Schutz.
Das Urteil ist – Stand 15.03.2026 – noch immer nicht rechtskräftig.
Wie wir erfahren haben, hat Hapimag beim OGH gegen das Urteil berufen. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist daher wohl erst in einigen Monaten zu rechnen. Der OHG hat bis Ende Februar 2026 noch nicht über die Berufung entschieden. Wann hier eine Entschedung fälllt, läßt sich nich vorhersagen. https://konsument.at/timesharing-urteil-zu-hapimag-mehr-schutz-fuer-kundinnen/68021
Das Urteil ist sehr umfangreich und für Laien äußerst schwer zu verstehen. Einzelen Punkte sind auch auf Grund der neuen AGB’s nicht mehr zutreffend. Wir werden eventuelle Auswirkungen auf uns Aktionäre durch den Anwalt und Fachleute prüfen zu lassen und dann (für unsere Mitglieder) eine entsprechende Zusammenfassung veröffentlichen. Falls Sie bei uns Mitglied sind und weitere Auskünfte wünschen, bitte kontaktieren Sie uns hier.
Hapimag hat vorsorglich allen östereichischen Aktionären eine Änderungskündigung mit neuen AGB zukommen lassen. Die Aktionäre können diese neuen AGB annehmen oder ihren Vertrag kündigen. Geändert wurde auch die Gültigkeit der Wohnpunkte, dies gilt für alle Aktionäre.
Hapimag hat uns dazu zunächst wie folgt Informiert:
(Bei Fragen bitte direkt kontaktieren: info@hapimag.com)
Bezüglich der Klage des VKI gegen Hapimag hat das Oberlandesgericht Wien am 30.07.2024 in der zweiten Instanz der Berufung nicht Folge gegeben.
Derzeit analysieren wir das Urteil und prüfen, Revision einzulegen. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, werden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie Mitglieder umfassend informieren.
Um im Interesse der Hapimag Gemeinschaft widersprüchliche Informationen zu vermeiden, bitten wir darum, Anfragen in diesem Zusammenhang zur Beantwortung an uns weiterzuleiten.
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