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Hapimag auch in zweiter Instanz verurteilt

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Ein neues Urteil bestätigt, dass Verbraucherrechte gelten. 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG wegen ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag stellt ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotelzimmer zur Verfügung.

Urteil zu Hapimag – Mehr Schutz für Kund:innen

Grund der Klage: 48 unzulässige Bestimmungen in Geschäfts- und Reservierungsbestimmungen, in den Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig erklärt.

Nicht rechtskräftig

Der wichtigste Punkt im Urteil: Das Unternehmen betrachtet Kund:innen als „Aktionäre“. Das bedeutet: geringer Schutz und höheres Risiko. Es gelten aber für sie Bestimmungen des Verbraucherrechts, also ein höherer Schutz. Das Urteil ist – Stand 13.8.2024 – noch nicht rechtskräftig.  https://konsument.at/timesharing-urteil-zu-hapimag-mehr-schutz-fuer-kundinnen/68021

Wir werden abwarten, ob Hapimag Einspruch gegen dieses Urteil einlegt.  Das Urteil ius sehr umfagreich und für Laien äußerst schwer zu verstehen. einzelen Punkte sind auch auf Grund der neuen AGB’s nicht mehr zutreffend. Wir werden versuchen, eventuelle Auswirkungen auf uns Aktionäre durch Fachleute prüfen zu lassen und dann eine entsprechende Zusammenfassung veröffentlichen.

Hapimag hat uns dazu zunächst wie folgt Informiert:

(Bei Fragen bitte direkt kontaktieren: info@hapimag.com)

Bezüglich der Klage des VKI gegen Hapimag hat das Oberlandesgericht Wien am 30.07.2024 in der zweiten Instanz der Berufung nicht Folge gegeben. 
Derzeit analysieren wir das Urteil und prüfen, Revision einzulegen. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, werden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie Mitglieder umfassend informieren.
Um im Interesse der Hapimag Gemeinschaft widersprüchliche Informationen zu vermeiden, bitten wir darum, Anfragen in diesem Zusammenhang zur Beantwortung an uns weiterzuleiten.

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