Kreuzchen machen ist nicht langweilig

Stimmrechtvollmacht



Einmal im Jahr findet die Hapimag Generalversammlung (GV) statt. Es ist die jährlich einmalige Gelegenheit bei der das Management …

  1. Rechenschaft ablegt über die geschäftliche und finanzielle Entwicklung der Hapimag
  2. Um Entlastung bittet
  3. Personal für die Gremien, z.B. Verwaltungsrat oder Aktionärs-Beirat, wählt
  4. Lob, Tadel und Anregungen entgegennimmt

Die GV findet im allgemeinen in der Schweiz statt. Aktionäre bekommen automatisch eine Einladung mit der Tagesordnung, anstehenden Themen bzw. Wahlen und Beschlussvorschlägen, so dass Sie sich vorab eine erste Meinung bilden können.

Was tun wenn man nicht persönlich teilnehmen kann?

Können Sie nicht persönlich teilnehmen, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Ausübung Ihres Stimmrechts über das Hapimag eVoting-Portal
  2. Ihr Stimmrecht an den „unabhängigen Stimmrechtsvertreter“ (Notar) geben
  3. Einen Dritten bevollmächtigen

Der „Dritte“ kann eine Person Ihrer Verwandtschaft oder ein anderer Hapimag-Aktionär sein. Die H-AV Reppenstedt ist selbst Hapimag-Aktionär. Sie kann nur deshalb andere Aktionäre in der Generalversammlung (GV) vertreten.
Deshalb bitten wir um Ihre Stimmrechtsvollmacht.

Wir erarbeiten Abstimmvorschläge

Als Interessenvertretung von Hapimag-Aktionären lassen wir uns bei den Abstimmungen von einer kritisch-konstruktiven Durchsicht der Langfassung des jährlichen Geschäftsberichtes leiten. Wir berichten rechtzeitig über die daraus gewonnen Erfahrungen und unser geplantes Abstimmverhalten.

Unsere Abstimmvorschläge stellen wir nach Durchsicht des Geschäftsberichtes durch unsere Spezialisten ins Diskussionsforum. Dabei helfen uns einschlägig vorgebildete Aktionäre. Sachkundig können wir deshalb weitere Aufklärungen oder notwendige Veränderungen und Verbesserungen von der Hapimag Führung einfordern.

Stimmrecht erteilen – Wie geht das?

eVoting:

Loggen Sie sich im Portal ein  und gehen zum eVoting Portal. Markieren Sie den Punkt „Ich gebe meine Stimme an einen anderen Hapimag Aktionär  weiter“ wie im Bild ersichtlich.

Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und speichern Sie die Eingabe.

Auf der folgenden Seite brauchen Sie nur mehre unsere H-AV Mitgliedsnummer 560462 eingeben und dann abspeichern!

Damit ist bereits alles erledig!

Falls Sie Fragen haben, biutte wende Sie sich an uns!

Mit Stimmrechtsformular:

Das benötigte Stimmrechtsformular erhalten Sie automatisch mit der Einladung von Hapimag. Die Vollmacht kann immer nur für eine GV erteilt werden, so dass wir Sie leider jedes Jahr darum bitten müssen. Sie können uns bevollmächtigen, auch wenn Sie kein H-AV-Mitglied sind und auch nicht werden wollen.

Um uns zu bevollmächtigen müssen Sie in dem Formular lediglich …

  1.  „Stimmrecht an ein anderes Mitglied erteilen“ ankreuzen,
  2. als Mitgliedsnummer 560462 und als Adresse Reppenstedt eintragen,
  3. Datum und Unterschrift darunter setzen,
  4. das Formular rechtzeitig (Postlaufzeit in die Schweiz bis 8 Tage) an das
    1. Hapimag-Stimmbüro (mit portofreiem Rückkuvert) oder
    2. die H-AV schicken

Bitte beachten Sie, dass Hapimag für die Bevollmächtigung nur das eigene Originalformular akzeptiert. Frei formulierte Bevollmächtigungen haben leider keine Gültigkeit.

Falls Sie sich nicht zurechtfinden, bitten rufen Sie jederzeit Vorstandsmitglied Frank Dorner an:

Hier sehen Sie als Muster das Formular (vom Vorjahr).   



Sie brauchen sonst nichts weiter ausfüllen! Bitte die Rückseite n i c h t ergänzen – also keine Kreuze bei den einzelnen Abstimmungspunkten.
Lassen Sie Ihre Stimme nicht verfallen, sondern erteilen Sie der H-AV Stimmrechtsvollmacht!

Probleme?

  • Falls Sie die Vollmacht erst später schicken, bitte unbedingt ausreichend frankieren und direkt an das Stimmbüro in die Schweiz schicken
  • Falls Ihnen das Original abhanden gekommen ist, müssen Sie von Hapimag per E-Mail:
    info@hapimag.com, oder telefonisch Tel: 00800 3030 8080  eine neue Vollmacht anfordern!

Falls Sie dem Unabhängigen Stimmrechtsbevollmächtigten Ihre Stimme geben oder eVoting nutzen –  unbedingt Weisung erteilen!

Wenn Sie Ihr Stimmrecht wie oben beschrieben, der H-AV übertragen, brauchen Sie nichts weiter zu tun!

Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl bei der Bevollmächtigung des Notars  (schriftlich oder beim eVoting)genaue Weisung erteilen müssen.  Der Notar hat kein Entscheidungsrecht, er muss, wenn er keine Weisug erhält, immer im Sinne des Verwaltungsrates abstimmen. In der Vergangenheit ist damit sehr viel Miss-Management ermöglicht worden.

Diese Varianten machen daher nur dann Sinn, wenn Sie zu jedem Punkt der GV auch „Ja“ , „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.

Unsere Abstimmvorschläge publizieren wir rechtzeitig vor der GV auf dieser HomePage.