Paragraphen, §Zeichen

Fragwürdiges Urteil gegen den H-AV

Lesezeit: 3 MinutenArtikel aktualisiert am 17.10.2024

 

Der Hapimag Ferienclub (HFA) hat unseren Verein verklagt, weil wir „Werbemails“ verschickt haben, wofür aber lt. Urteil nur unser Stv. Obmann Frank Dorner persönlich und nicht der Verein die Erlaubnis der Empfänger hatte. Das OLG Celle fällt ein krasses Urteil entgegen jeglichen Datenschutz!

Urteil des OLG Celle zwingt uns, Mitgliederdaten bekannt zu geben.

Bedauerlicherweise hat das OLG Celle gegen H-AV das im  Download ersichtliche Urteil ausgesprochen. Der H-AV wurde darin verurteilt „ dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche Personen, unter Angaben des Namens, des Vornamens und der E-Mail-Adresse, beschränkt auf die Personen, die Mitglieder des Klägers sind oder waren, mit welcher der unter Ziffer 1. genannten E-Mails vom 25. Dezember 2021, 7. Februar 2022, 2. April 2022 und 5. Juli 2022 angeschrieben worden sind, soweit die angeschriebenen Personen ab dem 25. Dezember 2021 Mitglieder des Beklagten geworden sind.“

Ein Urteil, das jeglichem Datenschutz widerspricht und uns zwingt, entgegen dem Willen der Mitglieder und unseren eigenen Datenschutz-Bestimmungen, dem HFA eine Liste jener Personen übergeben, die bis Ende Juli 2022 bei uns Mitglieder geworden sind.

Mit einem E-Mail haben wir alle betroffenen Mitglieder informieret, dass der HFA über die Mitgliedschaft bei uns mit ihrem Namen und E-Mail Adresse informiert ist. Möglicherweise werden Sie vom HFA diesbezüglich kontaktiert.

Die gesamte Klage zeigt, dass es dem HFA nicht um die Vertretung seiner Mitglieder gegenüber der Hapimag geht, sondern allein darum, eine erfolgreiche Vertretung der Aktionäre möglichst zu verhindern. Der Vorstand handelt damit nicht im Sinne der Hapimag Aktionäre sondern lediglich im Eigeninteresse einzelner Vorstandsmitglieder.

Unser Anwalt meint dazu:

Sehr geehrter Herr Dorner,
dieses Urteil ist abwegig – nicht nur in einer Hinsicht. Es ist mir persönlich peinlich, dass ein deutsches Gericht so schlecht ist.
Sie selbst sind nicht Beklagter, sondern der Verein. Wenn Sie sich weigern, dem Verein Informationen zu geben, dann kann der Verein diese Informationen auch nicht dem HFA geben.
Das Gericht schreibt: „Jedenfalls ist es dem Beklagten zumutbar, sich die erforderlichen Informationen bei seinem stellvertretenden Vorsitzenden beschaffen“
Der Verein kann Sie vermutlich zu nichts zwingen.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, was dann passiert, das Gericht hat ja offensichtlich den Plan, konsequent gegen den Verein (und Sie) zu entscheiden, unter Außerachtlassung jeglicher rechtlichen Grundsätze. Wie sind Ihre Pläne mit dem Verein? Wenn Sie als Vorsitzender ausscheiden und das Weite suchen, wäre das ein gute Story, dass Sie mit dem Verein nichts mehr zu tun haben und der Verein daher nichts tun kann.
Mit besten Grüßen
Dr. M.P.

Hier können Sie das Urteil als PDF herunterladen

Unser Stellv. Vorsitzender hat im Interesse unserer Mitglieder beschlossen, deswegen nicht auszuscheiden und hat auch die erheblichen Kosten für den Anwalt aus eigener Tasche bezahlt.  Der HFA verwendet für solch unnütze Klagen die Spendengelder, die seinerzeit speziell für Anwalts- und Gerichtskosten betreffend die Sonderprüfung gespendet wurden, aber niemals dafür gebraucht und dennoch nicht rückerstattet wurden.

Die erste Reaktion eine betroffenen Mitgliedes:

Sehr geehrter Herr Dorner,
Ich habe kein Problem damit, dass Sie meine Adressdaten verschickt haben. Ich bin gerne Mitglied geworden und stehe dazu.
Es wundert mich übrigens nicht, dass die Gerichte so überlastet sind wenn sie sich mit solchen Klagen (Klagen, die die Welt nicht braucht) beschäftigen müssen.

Der Kläger scheint eine Menge Furcht vor Ihnen zu haben. Ich bin froh wenn sie weitermachen.

Viele Grüße W.R.

Zurück zur News-Übersicht