Hapimag auch in zweiter Instanz verurteilt
Ein neues Urteil bestätigt, dass Verbraucherrechte gelten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG in Österreich wegen ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag stellt ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotelzimmer zur Verfügung. Gegen das Ersturteil hat Hapimag beim Oberlandesgericht Berufung eingebracht. Das OLG hat diese Berufung nicht anerkannt und das Urteil im Wesentlichen bestätigt.









