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Begriffe G – O

G

Generalversammlung (GV)

sie ist das höchste Organ der juristischen Person, der Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Auch in Österreich kennt man diesen Begriff Generalversammlung als höchstes Organ eine Aktiengesellschaft oder eines Vereins.

In Deutschland wäre die Hauptversammlung (HV, engl. general meeting) höchstes Organ einer Aktiengesellschaft.

Die GV oder HV ist das Gremium, in dem Verwaltungsrat und Konzernleitung den Eigentümern der Aktiengesellschaft, den Aktionären, gegenüber Rechenschaft über das jeweils zurückliegende  Geschäftsjahr ablegen muß. (05/2014)

Gerichtskostenrücklage

Wir sind der Ansicht, wenn Hapimag die Aktionärsvertretungen klagt oder diese ein Gericht in Anspruch nehmen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen, dann läuft etwas falsch in der Hapimag Führung.

Und es wäre die Pflicht der Aktionäre, dafür zu sorgen, dass diese Führung so schnell wie möglich abgewählt wird. Dies geht mit einfacher Mehrheit bei der GV!

Welche andere Möglichkeit gibt es, entscheidend einzuwirken? Jährlich einmal wird in einer Aktiengesellschaft (AG) den Aktionären Rechenschaft abgelegt. Dies gilt auch für die Hapimag. Wenn sich die Anteilseigner in einer Selbstorganisation zusammenschließen und als Eigentümer zu einem Block verschmolzen einen gewissen Umgang mit dem Vermögen vorschreiben, muss auch eine Veränderung erreichbar sein. Dazu sind keine Gerichtsverfahren nötig, wohl der Zusammenschluss einer großen Anzahl von einzelnen Eigentümern.

Hapimag Options

Hapimag Options, so hieß es, sei die Lösung für die Zukunft. Hapimag Options sind nach den uns vorliegenden Informationen folgende Produkte:

  • Hapimag Shift: Der Erwerb Hapimag-Classic erfolgt zum Preis von CHF 3.430,– statt CHF 7.400,–
    -eine Kündigung kann dann nach 7 Jahren mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen
    -die AGB Hapimag Classic sind uns ja schon bekannt!
  •  Hapimag Change „A“: Es werden 60 Wohnpunkte/p.a. für 5 Jahre gutgeschrieben,wobei die Möglichkeit des Zusätzlichen Erwerbs von weiteren 60 Punkten/p.a. eingeräumt wird! Nach 5 Jahren ist damit die Aktie zurück zu geben bzw. ist der Besitz zu Ende und die restlichen Punkte können noch verwohnt/verkauft werden
  •  Hapimag Change „P“ : Der Aktienwert, der zugrunde gelegt wird, entspricht dem Substanzwert; wobei bezüglich der Umwandlung in Hoch- bzw. Nebensaisonpunkte evtl. rückständige Beträge noch zu verrechnen sind. Je nach Wunsch wird die Aktie in ca. 144 HS- bzw. 310 NS-Punkte umgewandelt, wobei keine Rückstände bestehen dürfen.
  •  Hapimag „Timeout“: Hier wird eine Aussetzung von Zahlung der Jahresgebühr sowie Gutschrift von Punkten für 3 Jahre ausgesetzt. Die verechnete Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 60,–.
    Dieses kommt für solche Aktionäre in Frage, die z.B. einen hohen Punktebestand haben oder deren Kinder/Enkel sich zur Zeit nicht in der Lage sehen, jetzt die Aktie zu übernehmen, aber dieses in 3 Jahren machen würden.

Hapimagaktie_21

Aktie_21, Hapimagaktie_21 so nennt Hapimag nun den Anteil, den der Interessent kaufen kann. Früher waren es A-Aktien! Dann kam die neue Kreation als Ferienaktie_21 ins Gespräch. Damit haben wir uns als HFA schon befasst. Uns sind bisher keine anderen oder neuen Daten und Fakten dazu bekannt geworden. (11/08)

Hauptversammlung

siehe Generalversammlung (GV)

Hoch- oder Hauptsaison

heißt im Hapimag-System die Ferienzeit, in welcher man mit seinen Aktienpunkten von A-Aktie und Ferienaktie_21 das in Punkten ausgedrückte Wohnrecht nutzten kann.
Man muss natürlich buchen und belegen können. Wohnungen dürfen nicht schon durch HapimagCard Gold oder Platin, durch Tandem Tours, Residenz oder Fremdvermietung besetzt sein. Früher gab es die Hauptsaison und die Nebensaison.
Die neueste Entwicklung (ab Mai 2010) besteht in einer Ausweitung und Dreiteilung der Hauptsaison.
Werden so die Preise für die Wohnungen wieder schleichend erhöht? Wir lassen nicht zu, dass unter dem Mantel der neuen Saisoneinteilung (Seasons) erneut eine Entwertung unserer Wohnpunkte stattfindet

I

Insider – Lifetime

nennt Hapimag nun sein Produkt, das seit dem 01. September 2012 die Ferienaktie_21 ersetzt.
Hier geht es zu dem Vergleich der Allgemeinen Bestimmungen von der A-Aktie über die Ferienaktie_21 zum neusten Produkt: 121104VergleichInsiderlifetime.pdf (12/12)

J

Jahresbeitrag

nennt Hapimag die jährlich neu festgesetzten Kosten, die unabhängig von der individuellen Nutzung der Ferienanlagen entstehen und nicht durch Nebenkosten abgedeckt werden. Zu diesem Jahresbeitrag gehören
– Kosten der allgemeinen und örtlichen Verwaltung inkl. des Reservationsdienstes,
– Steuern, Abgaben, Versicherungen, Miteigentumsspesen usw,
– Kosten für Reparaturen, Unterhalt, Ersatzbeschaffungen und die Gebäudebewirtschaftung. Diese ergeben sich aus den Abschreibungen (Abschreibungszeiträume werden erläutert),
– zusätzlich wird ein Betrag erhoben, der sich an den indexierten Anschaffungskosten der Ferienanlagen orientiert (max. 2 %). (entnommen der Basisinformation für Hapimag-Partner, Ausgabe Januar 2000)
Wir erwarten die saubere Buchung sowie ordnungsgemäße Verwendung dieser Gelder für die Aktionäre /Eigentümer,  nachvollziehbar und überprüfbar !

K

Kategorien

– Deluxe: teilweise grösserer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht, plus ortsbezogen zusätzliche Infrastruktur und Serviceleistungen.
– Premium: teilweise grösserer Wohnraum oder vorteilhaftere Lage bzw. Sicht
– Komfort: durchschnittlicher Standard
– Budget: teilweise kleinerer Wohnraum oder unvorteilhaftere Lage als der Durchschnitt

Die Kategorien-Einteilung wird durch die Resortleitung zusammen mit den Länderverantwortlichen vorgenommen. Sie orientiert sich dabei primär an den bisher verzeichneten Erfahrungen mit Rückmeldungen und wird ca. alle zwei Jahre angepasst.

Kurierdienst

Eine Dienstleistung für die Aktionäre, die Ihm für die jährliche Generalversammlung der Hapimag Stimmrechtsvollmacht erteilen. Nur wer mitstimmt, entscheidet mit!

Grundzüge der Übertragung einer Stimmrechtsvollmacht für den Kurierdienst!
Die H-AV – Hapimag Aktionärsvertretung ist Hapimag-Aktionär (Partner-Nr. 0000). Er kann andere Aktionäre in der Generalversammlung (GV) vertreten. Sie müssen deshalb auf dem jeweiligen aktuellen Original-Formular „Anmeldung und Stimmrechtsvollmacht“ die Stimmrechtsübertragung an einen Aktionär ankreuzen und die H-AV Reppenstedt, Partner-Nr. 0000 eintragen.
Das Formular erhalten Sie jährlich mit der Einladung zur Generalversammlung von der Hapimag zugeschickt! Es ist zu unterschreiben und findet nur als Original Verwendung (keine Kopie! kein Fax! keine e-Mail!).

Wer der H-AV die Stimmrechtsvollmacht überträgt, soll das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular sofort direkt das Stimmrechtsbüro der Hapimag schicken.  Wir freuen unsn übere entsprechende Informationen an uns per Mail oder als Kopie, es erleichtert die Überprüfung, ob wir auch wirklich alle Stimmrechte ausüben dürfen, die man uns übertragen hat.

Für die Vertretung in der Generalversammlung der Hapimag ist die Vollmacht jedes Aktionärs einzeln erforderlich!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht der H-AV übertragen, können Sie sicher sein, dass dieser ausschließlich parteiisch in Ihrem Interesse handelt und sich für Sie einsetzt. Selbstverständlich fließen in das Abstimmungsverhalten auch die Fragen und Kritik der H-AV Mitglieder und die uns bekannten Erfahrungen aus Kontakten mit den Aktionären während eines Jahres mit ein.

N

Nebenkosten

werden für jede Ferienanlage pro Saison aufgrund der erwarteten Aufwendungen festgesetzt und periodisch an geänderte Kostenverhältnisse angepasst. Es sind im Hapimag-System die Kosten (für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Reinigung, Wäsche, Müllbeseitigung, Nebenanlagen, Grundstückspflege, Sicherheit u. Wachdienste usw.), die durch die Benutzung und den Betrieb der Ferienwohnungen entstehen, soweit sie nicht schon durch den Jahresbeitrag abgedeckt sind.
Wir erwarten auch hier eine Kostenwahrheit und entsprechende Informationen je Resort. (10/21)

Nebensaison

heißt im Hapimag-System die Zeit, in der man mit den Aktienpunkten von B-Aktien (B-Punkte), Ferienplan und Wohnpässen (Nebensaisonpunkte), das in Punkten ausgedrückte Wohnrecht nutzen konnte. Sinn und Zweck von Nebensaisonpunkten war/ist die Nutzung und Belegung der Resorts in nachfrageschwachen Zeiten sowie deren Betriebsrechnung im Interesse aller Aktionäre zu verbessern.
Für dieses Ziel habe man die Nebensaisonzeiten in einigen Resorts reduzieren müssen, außerdem wurden die Stadtresidenzen in die Betrachtung einbezogen, so heißt es bei der Hapimag. Die Städte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und weisen nun ebenfalls Saisonzeiten aus oder haben eine Ganzjahres-Hochsaison. Die Einschränkungen seien für Inhaber von Ferienpässen und Wohnplänen vertretbar, da sich deren Nebensaisonpunkte mit Zahlung der Jahresbeiträge in Hochsaisonpunkte wandeln.
Für B-Aktieninhaber wird angegeben, dass es für diese Miteigentümer gleichzeitig das faire Umtauschangebot von B-Aktienin die A-Aktie gibt.

O

OPTIONS, Ausstieg aus Hapimag

Hapimag Options, so hieß es, sei die Lösung für die Zukunft. Hapimag Options sind nach den uns vorliegenden Informationen folgende Produkte: (Stand 31. 12. 2014)

Hapimag Shift: Der Erwerb Hapimag-Classic erfolgt zum Preis von CHF 3.430,– statt CHF 7.400,–. Alle bestehenden Aktien werden in Classic umgewandelt.
-eine Kündigung kann dann nach 7 Jahren mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende erfolgen
-die AGB zur Hapimag Classic sind uns ja schon bekannt!

Hapimag Change „A“:
Mit Hapimag Change Annual haben Mitgliedern mit aktienhaltigen Produkten die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft zeitnah zu beenden.

  • Voraussetzung ist, dass Sie aktienhaltige Produkte besitzen, die vor mindestens sieben Jahren gezeichnet wurden.
  • Sie können Change Annual für einen Teil oder für alle Ihre Aktien beantragen.
  • Sie bezahlen für die betreffenden Aktien in den nächsten vier Jahren keine Jahresbeiträge mehr.
  • Anstelle der Wohnpunkte aus der Aktie erhalten Sie das Punkteprodukt Hapimag Select High 4.Mit diesem Produkt werden Ihnen während vier Jahren jährlich 60 Wohnpunkte gutgeschrieben.(ursprünglich waren es noch 5 Jahre)
  • Im Gegenzug zum Punkteprodukt geben Sie Hapimag ein Kaufrecht an Ihrer Aktie. Sie bleiben Aktionär mit allen Rechten.
  • Sobald Hapimag das Kaufrecht ausübt, verlieren Sie Ihre Aktionärsrechte und beenden Ihre Mitgliedschaft.
  • Ihre noch vorhandenen Wohnpunkte bleiben selbstverständlich erhalten und sind innerhalb der jeweils gültigen Frist einlösbar.
  • – Mit Ihren bestehenden Wohnpunkten machen Sie weiterhin wie gewohnt Ferien mit Hapimag.

Hapimag Change „P“ : Der Aktienwert, der zugrunde gelegt wird, entspricht dem Substanzwert; wobei vor der Umwandlung in Hoch- bzw. Nebensaisonpunkte evtl. rückständige Beträge zunächst gegengerechnet werden. Je nach Wunsch wird das verbleibnenden Guthaben dann in HS-Punkte  bzw. NS-Punkte umgewandelt, Hapimag rechnet derzeit für einen HS-Punkt 15.- CHF.
Umwandlung einer Aktie (ohne Rückstände) in 110 HS- oder 245 NS-Punkte.

Hapimag „Timeout“: Hier wird die Zahlung der Jahresgebühr sowie Gutschrift von Punkten für 1 Jahr ausgesetzt. Die verechnete Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 60,–.
Dies kommt für solche Aktionäre in Frage, die z.B. einen hohen Punktebestand haben oder deren Kinder/Enkel sich zur Zeit nicht in der Lage sehen, jetzt die Aktie zu übernehmen, aber dieses in einem Jahr machen würden.