Stimmrecht erteilen – Wie geht das?
Ganz wichtig ! ! ! Warten Sie die weiteren Informationen ab! Die Hapimag wird rechtzeitig mitteilen, wie die GV diesmal Jahr stattfinden kann! Den genauen Ablauf erhalten Sie mit der Einladung zur GV und den Traktanden Anfang April per Post zugeschickt.
Hapimag GV findet am Mittwoch, 27. April 2022, in der Waldmannhalle in Baar statt, sofern es die Covid-19-Situation zulässt.
Besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen! Falls Ihnen eine persönlichen Teilnahme
aus Pandemie oder andren Gründen nicht möglich ist, können Sie mtrotzdem abstimmen!
Lassen Sie Ihre Stimme nicht verfallen sondern erteilen Sie der H-AV Stimmrechtsvollmacht!
Auch wenn Sie (noch) kein Mitglied in der H-AV sind, können Sie uns dennoch Ihr Stimmrecht erteilen, damit wir Sie bei der Generalversammlung vertreten können und Sie so unsere Arbeit zu unterstützen!
Natürlich freuen wir uns auch über jede finanzielle Unterstützung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit!
Die Stimmrechtsvollmacht muss jedes Jahr erneut erteilt werden!
Nur wer mitstimmt, entscheidet auch mit!
Unser Wunsch; jedes Jahr erneut:
Für die jährlichen Generalversammlungen der Hapimag AG werben wir als Aktionärsvereinigung um die Vollmachtserteilung aller Hapimag Aktionäre.
Als Aktionärsvertretung von Hapimag-Mitgliedern lassen wir uns bei den Abstimmungen von einer wohlwollend, kritischen Durchsicht der Langfassung des jährlichen Geschäftsberichtes leiten.
Dabei helfen uns einschlägig vorgebildete Aktionäre ehrenamtlich. Sehr sachkundig können wir deshalb weitere Aufklärungen oder notwendige Korrekturen und Verbesserungen einfordern.
Die H-AV – Hapimag Aktionärsvertretung e.V. bietet allen Aktionären an, auch deren Stimmrechte wahrzunehmen. Ihre Interessen werden von uns kritisch-konstruktiv und sachgerecht vertreten!
Das Stimmrechtsformular wird Ihnen Anfang April von der Hapimag AG mit der Einladung zur GV zugeschickt. Es darf nur das Original verwendet werden!
Bitte schicken Sie das Formular am besten umgehend mit dem beigefügten Umschlag an das Hapimag Stimmbüro! Es ist gesichert, dass wir Ihre Stimme auch so erhalten und abstimmen können! Das Stimmbüro hat uns auch versichert, dass wir eine Liste aller Vollmachten bekommen, die der H-AV übertragen wurden.
Hier werden wir zeitnah ein Bild als Muster veröffentlichen, dem Sie entnehmen können, was Sie in Ihr Formular eintragen müssen.
Achtung!
Falls Sie die Vollmacht erst später schicken, bitte unbedingt ausreichend frankieren und direkt an das Stimmbüro in die Schweiz schicken, und hoffen dass diese bis 25. April dort einlangt. (Postlaufzeit in die Schweiz 3 bis 7 Tage)
Es darf nur das Original verwendet werden!
Falls Ihnen das Original abhanden gekommen ist, müssen Sie von Hapimag per E-Mail: info@hapimag.com, oder telefonisch Tel: 00800 3030 8080 eine neue Vollmacht anfordern!
Es ist unbedingt ganz unten mit Ort und Datum zu unterschreiben. Sie brauchen sonst nichts weiter auszufüllen oder anzukreuzen!
Die H-AV – Hapimag Aktionärsvertretung (e.V.) ist selbst Hapimag – Aktionär (Partner-Nr. 99999). Er kann nur deshalb andere Aktionäre in der Generalversammlung (GV) vertreten.
Die Vollmacht bitte direkt an das Stimmbüro der Hapimag schicken! Sie sollten dazu das beigelegte, an das Stimmbüro der Hapimag adressierte, Rückkuvert verwenden!
Postlaufzeiten
Bitte in die Schweiz bis zu 8 Tage Postlaufzeit bei Verwendung des Rückkuverts berücksichtigen!
Falls Sie dem Unabhängigen Stimmrechtsbevollmächtigten Ihre Stimme geben oder eVoting nutzen – unbedingt Weisung erteilen!
Wenn Sie Ihr Stimmrecht wie oben beschrieben, dem HFA übertragen, brauchen Sie nichts weiter zu tun!
Da Hapimag wieder sehr stark für das eVoting Werbung macht und Sie vielleicht nicht dem HFA Ihre Stimme geben wollen sondern selbst abstimmen möchten, bitte erteilen Sie unbedingt Weisung auf der Rückseite durch Ankreuzen!
eVoting macht nur dann Sinn, wenn Sie zu jedem Punkt der GV auch ankreuzen mit
„Ja„, „Nein“ oder „Enthaltung“. Andernfalls stimmt der „Stimmrechtsbevollmächtigte“ immer im Sinne des VR.